Falko Droßmann
Mitglied des Deutschen Bundestages

WELT: Bezirksamt: Verbot von Koran-Verteilaktionen bleibt bestehen

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Hamburg (dpa/lno) – Im Hamburger Bezirk Mitte bleiben Aktionen zur Verteilung des Korans verboten. Die letzten beim Verwaltungsgericht anhängigen Klagen gegen das seit 2016 bestehende Verbot von Informationsständen zu diesem Zweck seien zurückgezogen worden, teilte das Bezirksamt am Mittwoch mit. Begründet wurde die Verfügung mit Hinweisen des Verfassungsschutzes, dass die Veranstalter mit ihrer Missionierungsarbeit für eine Radikalisierung und letztlich auch für die Ausreise von Hamburger Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das Kriegsgebiet Syrien/Irak mitverantwortlich seien.

«Wir leben in einem Land, in dem die Religionsfreiheit ein verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht ist und gerade im Bezirk Hamburg-Mitte mit seinen vielen verschiedenen Kulturen und Religionen ist gelebte Vielfalt und Toleranz ein großes Anliegen», erklärte Bezirksamtschef Falko Droßmann (SPD). «Aber wir dulden es keinesfalls, wenn dieses Recht missbraucht wird, um insbesondere Kinder und Jugendliche mit antidemokratischen Gesinnungen zu indoktrinieren.» Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte die Rücknahme der Klagen und den Abschluss des Rechtsstreits.

Erst Anfang September hatte das Landgericht eine 31-jährige Hamburgerin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frau war nach Angaben der Richterin 2012 zum Islam konvertiert und hatte sich über die Koran-Verteilkampagne «Lies!» radikalisiert, bevor sie 2013 ihrem Mann zum Islamischen Staat nach Syrien folgte.

Quelle: Welt, 28.10.2020, hier.

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