Falko Droßmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Streichung des § 219a beschlossen

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Am 13. Mai 2022 hat der Bundestag in der ersten von drei Runden die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch beraten. Ein finaler Beschluss wird am 23. Juni erfolgen.

Der § 219a StGB stellt das “Werben” für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Allerdings ist dadurch auch die medizinische Aufklärung von Ärzt:innen verboten.

Mit Abschaffung des § 219a werden Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit erhalten Frauen endlich einen freien und sachlichen Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist wichtig, damit schwangere Frauen eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.

Zusätzlich sollen rückwirkend alle strafgerichtlichen Urteile aufgehoben werden, die seit dem 03. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen wurden.

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