Am 12. Mai 2022 beschloss der Deutsche Bundestag eine Reform des BAföG – der staatlichen finanziellen Förderung von Schüler:innen und Studierenden.
Das BAföG wurde vor 50 Jahren unter SPD Bundeskanzler Willy Brandt eingeführt. Damals haben 44% aller Studierenden von dieser Unterstützung des Studiums profitieren können. Heute liegt der Anteil nur noch bei 11%. Durch die beschlossene Reform soll wieder mehr Menschen die Chance auf ein Studium mit finanzieller Unterstützung gegeben werden.
Folgende Punkte hat der Bundestag beschlossen:
Erhöhung der Elternfreibetrag um 20% (2.400€ Monats-Netto bei verheirateten Eltern). Damit können mehr Studierende BAföG beantragen
Erhöhung der Bedarfssätze um 5%, den Kinderbetreuungszuschlag auf 160€ und den Wohnzuschlag auf 360€. Damit steigt der Förderhöchstbetrag von heute 861€ auf 931€
Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre
Erhöhung der Vermögensfreibeträge auf 45.000€
Restschulden werden nach 20 Jahren auch für Altschuldner erlassen
Vereinfachung und Digitalisierung der Antragsstellung