Falko Droßmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Reform des BAföG beschlossen

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Am 12. Mai 2022 beschloss der Deutsche Bundestag eine Reform des BAföG – der staatlichen finanziellen Förderung von Schüler:innen und Studierenden.

Das BAföG wurde vor 50 Jahren unter SPD Bundeskanzler Willy Brandt eingeführt. Damals haben 44% aller Studierenden von dieser Unterstützung des Studiums profitieren können. Heute liegt der Anteil nur noch bei 11%. Durch die beschlossene Reform soll wieder mehr Menschen die Chance auf ein Studium mit finanzieller Unterstützung gegeben werden.

Folgende Punkte hat der Bundestag beschlossen:

Erhöhung der Elternfreibetrag um 20% (2.400€ Monats-Netto bei verheirateten Eltern). Damit können mehr Studierende BAföG beantragen

Erhöhung der Bedarfssätze um 5%, den Kinderbetreuungszuschlag auf 160€ und den Wohnzuschlag auf 360€. Damit steigt der Förderhöchstbetrag von heute 861€ auf 931€

Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre

Erhöhung der Vermögensfreibeträge auf 45.000€

Restschulden werden nach 20 Jahren auch für Altschuldner erlassen

Vereinfachung und Digitalisierung der Antragsstellung

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