Falko Droßmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Das Bürgergeld kommt!

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Am 20.07.22 hat Arbeitsminister Hubertus Heil das neue Bürgergeld in seinen Grundzügen vorgestellt. 

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mit der Einführung  eines Bürgergeldes und dazugehörigen Änderungen zu erneuern. Mit dem neuen Bürgergeld-Gesetz wird das SGB II für die mehr als 5 Mio. Leistungsberechtigten in 405 Jobcentern auf die Höhe der Zeit gebracht. Die Ziele: mehr Sicherheit in schwierigen Lebenslagen, bessere und gezieltere Vermittlung in Arbeit. 

Das steckt hinter dem neuen Bürgergeld:

Mehr Sicherheit und mehr Respekt für Lebensleistung:

  • Wer Hilfe braucht, soll keine Angst haben, die Wohnung oder das Ersparte zu verlieren: Zweijährige Karenzzeit bei Wohnkosten und nicht erheblichen Vermögen
  • Höherer Freibetrag für Einkommen aus Schüler:innen- und Studi-Jobs sowie Azubi-Gehalt


Neues Miteinander und neues Vertrauen

  • Vermittlung auf Augenhöhe: Vertrauenszeit ohne Sanktionen
  • Gemeinsam entwickelter Kooperationsplan als “roter Faden” zur Vermittlung
  • Ganzheitliche Betreuung und individuelles Coaching


Neue Chancen auf Arbeit durch Qualifizierung

  • Langfristige Perspektiven: Aus- und Weiterbildung statt schneller Vermittlung in Aushilfsjobs
  • Finanzielle Anreize für Weiterbildung


Mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie

  • Keine Rückforderungen von Kleinbeträgen (Bagatellgrenze)
  • Digitale Antragsstellung


Neubemessung der Regelbedarfe

  • Die Regelungen zur Erhöhung der Regelbedarfe zum 01. Januar 2023 werden im Bürgergeld-Gesetz ergänzt, sobald die hierfür notwendigen Daten vorliegen und die Berechungen abgeschlossen sind

Diese große Arbeitsmarktreform wird im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause intensiv begleitet werden. Bereits im kommenden Jahr soll das Bürgergeld den Bürger:innen einen unkomplizierten, wirksamen und fairen Zugang zu einem Sozialstaat auf Augenhöhe bieten.

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